Einbürgerung
Das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst das Bürgerrecht auch ein Kantons- sowie ein Gemeindebürgerrecht. Im Einbürgerungsverfahren sind deshalb Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt. Es gibt verschiedene Einbürgerungsverfahren. Es gibt die ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Mehr Informationen und Onlineformulare erhalten Sie bei der Politischen Gemeinde Lichtensteig.